Rechtsanwaltskanzlei Hetterscheidt & Schneiker: Neues von den Gerichten: Bundesarbeitsgericht
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Gerichte

1. Arbeitsvertragsrecht

Es ist zulässig, eine Person für kurze Zeit ohne Entgelt zu beschäftigen. Es handelt sich dann um ein „Einfühlungsverhältnis“. In dieser Zeit soll der Arbeitnehmer erprobt werden.

2. Betriebsrentner (Deputat)

Am 12.12.2006 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass das an Betriebsrentner gewährte Deputat, wie z.B. verbilligter Strom, verbilligter Gasbezug, Energiebeihilfe, Haustrunk als Betriebsrente anzusehen sind. Der Arbeitgeber kann diese Leistungen nur kürzen, wenn er in erheblicher wirtschaftlicher Not ist.

ðTipp: Sollte Ihr ehemaliger Arbeitgeber Ihr Deputat gekürzt oder verändert haben (insbesondere bei "Stromrentnern"), fodern Sie von Ihrem Arbeitgeber den finanziellen Ausgleich. Dies ist auch für die vergangenen Jahre möglich.

Bundessozialgericht
© SabHet » arbeitsg.htm
letztes Update 01.01.2007