| Rechtsanwaltskanzlei Hetterscheidt & Schneiker: Neues von den Gerichten: Bundesarbeitsgericht |
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1. Arbeitsvertragsrecht Es ist zulässig, eine Person für kurze Zeit ohne Entgelt zu beschäftigen. Es handelt sich dann um ein „Einfühlungsverhältnis“. In dieser Zeit soll der Arbeitnehmer erprobt werden. |
2. Betriebsrentner (Deputat) Am 12.12.2006 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass das an Betriebsrentner gewährte Deputat, wie z.B. verbilligter Strom, verbilligter Gasbezug, Energiebeihilfe, Haustrunk als Betriebsrente anzusehen sind. Der Arbeitgeber kann diese Leistungen nur kürzen, wenn er in erheblicher wirtschaftlicher Not ist. ðTipp:
Sollte Ihr ehemaliger Arbeitgeber Ihr Deputat gekürzt oder
verändert haben (insbesondere bei "Stromrentnern"), fodern Sie
von
Ihrem Arbeitgeber den finanziellen Ausgleich. Dies ist auch
für
die vergangenen Jahre möglich. ![]() |
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letztes Update 01.01.2007 |