Rechtsanwaltskanzlei Hetterscheidt & Schneiker: Neues von den Gerichten: Bundesgerichtshof
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Gerichte

1. Mietrecht

Im Mietverhältnis müssen Nebenkosten bis spätestens zum 31.12. des Folgejahres abgerechnet werden (z. B. Nebenkosten 2005 bis zum 31.12.2006). Wenn der Vermieter später abrechnet, kann er keine Nachforderung stellen. Hat der Mieter die Abrechnung nach dieser Frist erhalten und bezahlt, kann er die Beträge jetzt zurückfordern.

ðTipp: Kontrollieren Sie die Abrechnungen der letzten 4 Jahre, ob diese fristgerecht eingegangen sind. Falls nicht, fordern Sie Ihre Zahlung zurück.

In Formularmietverträgen ist die Klausel  „Bei Auszug sind alle Tapeten zu entfernen“ unwirksam.

In Formularmietverträgen sind die starren Fristen zur Renovierung der Wohnung unzulässig.

2. Versicherungsrecht

Kapitallebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen, dann gekündigt oder beitragsfrei gestellt wurden, sind von den Versicherungen falsch abgerechnet worden. Die Versicherten haben durchschnittlich 900,00 € zuwenig erhalten. Dies gilt auch für die Erben von verstorbenen Versicherten.

ðTipp: Fordern Sie von der Versicherung eine Nachzahlung an. Automatisch zahlen die Versicherungen nichts zurück.

Achtung: Verjährung droht!
Bundessozialgericht
© SabHet » gerichts.htm
letztes Update 01.01.2007