| Rechtsanwaltskanzlei Hetterscheidt & Schneiker: Neues von den Gerichten: Bundesgerichtshof |
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Impressum |
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1. Mietrecht • Im
Mietverhältnis müssen Nebenkosten
bis spätestens zum 31.12. des Folgejahres
abgerechnet
werden (z. B. Nebenkosten 2005 bis zum 31.12.2006). Wenn der Vermieter
später
abrechnet, kann er keine Nachforderung stellen. Hat der Mieter die
Abrechnung
nach dieser Frist erhalten und bezahlt, kann er die Beträge
jetzt zurückfordern. • In Formularmietverträgen ist die Klausel „Bei Auszug sind alle Tapeten zu entfernen“ unwirksam. • In Formularmietverträgen sind die starren Fristen zur Renovierung der Wohnung unzulässig. |
2. Versicherungsrecht Kapitallebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen, dann gekündigt oder beitragsfrei gestellt wurden, sind von den Versicherungen falsch abgerechnet worden. Die Versicherten haben durchschnittlich 900,00 € zuwenig erhalten. Dies gilt auch für die Erben von verstorbenen Versicherten. ð ![]() |
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letztes Update 01.01.2007 |