Rechtsanwaltskanzlei Hetterscheidt & Schneiker: Insolvenz
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Anmerkung:
Eine Restschuldbefreiung ist nicht möglich, wenn der Schuldner aufgrund einer Konkursstraftat rechtskräftig verurteilt wurde 

oder 

in den letzten 3 Jahren vor dem Konkurseröffnungsantrag oder danach in Bereicherungsabsicht falsche Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat.

Zur Zeit haben Sie bei uns mit folgenden Kosten für das gerichtliche Verfahren zu rechnen:

240,00 € zzgl. MWSt. und Portokosten, sofern nicht mehr als 10 Gläubiger auszuzahlen sind.

Eine Restschuldbefreiung ist nicht möglich, wenn der Schuldner aufgrund einer Konkursstraftat rechtskräftig verurteilt wurde

© SabHet » insolv6.htm
letztes Update 01.01.2007