| Rechtsanwaltskanzlei Hetterscheidt & Schneiker: Neues von den Gerichten: Bundessozialgericht |
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1. Rentenversicherung Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die an Personen vor dem 60. Lebensjahr gewährt wurden, sind falsch berechnet. Die Rentenversicherungsträger haben unzulässige Abschläge vorgenommen. Dies gilt für Bescheide, die nach 2001 erstellt wurden. Selbst Bescheide, die nach Erlass des Urteils erteilt wurden, enthalten noch den Abschlag. Sie finden die Berechnung des Abschlags auf der Anlage 6 Ihres Rentenbescheids. ðTipp: Fordern Sie von Ihrem Rententräger eine Neuberechnung und Nachzahlung an. Dies gilt selbst dann, wenn die Widerspruchsfrist schon lange abgelaufen ist. |
2. Arbeitslosenversicherung Sparguthaben, die auf
dem Namen
des Arbeitslosen angelegt sind, die jedoch zuvor auf andere Personen
übertragen wurden, sind bei dem ALG II nicht
anzurechnen.(Urteil vom 24.05.2006)
ðTipp:
Wenden Sie sich an die Vestische Arbeit, falls diese die Guthaben
angerechnet hat. Dies war bisher zulässig. Die Rechtsprechung
hat
sich geändert.
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letztes Update 01.01.2007 |