Rechtsanwaltskanzlei Hetterscheidt & Schneiker: Anspruch auf Teilzeitarbeit
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Anspruch auf Teilzeitarbeit (6/6)Ein neuer Antrag kann vom Arbeitnehmer nach Ablauf von 2 Jahren gestellt werden.

Der Arbeitnehmer kann nicht mehr verlangen, zur alten Arbeitszeit zurückzukehren.

Bei Besetzung eines Vollzeitarbeitsplatzes ist jedoch der Teilzeitbeschäftigte vorrangig zu berücksichtigen. 

Verletzt der Arbeitgeber diese Pflicht, muss er jedoch keine Strafe zahlen. Der Betriebsrat kann jedoch seine Zustimmung zur Einstellung eines anderen Bewerbers verweigern, wenn der Arbeitgeber den Vorrang des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers nicht berücksichtigt. 

In betriebsratslosen Betrieben kann der Arbeitnehmer den Vorrang jedoch rein tatsächlich nicht durchsetzen.

© SabHet » teilzei6.htm
letztes Update 01.01.2007